Rechtliche Fragen rund um Leitplanken-Systeme

Der Einsatz eines Leitplanken-Systems unterliegt einigen rechtlichen Bestimmungen, die Sie beachten müssen. Doch nur so kann gewährleistet werden, dass die Leitplanken auch ihren Sinn erfüllen! Das klingt zwar alles sehr einschüchternd, doch tatsächlich sind die Regelungen mehr als überschaubar – wir haben sie hier für Sie zusammengefasst!

Die am häufigsten verwendeten Leitplanken-Systeme (die Sie von den Straßen kennen) mit einem Leitplankenholm „Typ B“ oder „Typ A“ unterliegen freiwillig dem sogenannten RAL RG 620 Standard. Wenn Sie eine Leitplanke oder Anbauteile mit diesem Standard kaufen, oder bereits haben, können Sie einzelne Teile ergänzen oder austauschen, ohne dass Sie wieder bei dem ehemaligen Lieferanten kaufen müssen. Das bedeutet, egal von welchem Hersteller, die Einzelteile einer Leitplanke sind untereinander kompatibel.

So wie wir es auch tun, gibt es viele andere Hersteller, die sich diesem Standard verpflichten. Wenn Sie dieses Thema näher interessiert, googeln Sie mal nach der „Gütegemeinschaft Stahlschutzplanken e.V.

Tipp: Wenn ein Element diesem Standard unterliegt, dann finden Sie auf dem Bauteil die Zeichen „RAL RG 620“ fest eingestanzt!

Komplette Leitplanken-Systeme unterliegen im öffentlichen Bereich (StVO-Bereich) zudem den Bestimmungen an Fahrzeugrückhaltesysteme im Sinne der EN 1317-5. Das bedeutet kurz gesagt, das System muss von einem unabhängigen akkreditierten Prüfinstitut auf seine Leistungsbeständigkeit geprüft worden sein. Mehr dazu hier auf der Seite unter der Überschrift Fahrzeugrückhaltesysteme.

Ja, STVO-konforme Systeme sind baumustergeprüft und haben ein Attestat von dem BASt. Bei unseren M-Pfosten für speziell für das Firmengelände haben wir im Zusammenspiel mit dem TÜV zerstörerische Belastungsprüfungen durchgeführt. Als Einzelartikel haben M-Pfosten eine maximale Energieaufnahme von… im 90° Aufprallwinkel: >13927 Nm, im 45° Aufprallwinkel: >19695 Nm, im 30° Aufprallwinkel: >27853 Nm.

Mit 2 Meter Pfostenabstand erreichen Leitplankensysteme mit M-Pfosten eine maximale Energieaufnahme im 90° Aufprallwinkel: >15772 Nm, im 45° Aufprallwinkel: >22305 Nm, im 30° Aufprallwinkel: >31544 Nm.

Sprechen Sie uns gerne für Details an.

Die Antwort heißt „jein“. Wenn Sie das Leitplanken-System im öffentlichen Straßenverkehr anbringen möchten, dann unterliegen Sie den Regularien der StVO. Wenn Sie hingegen die Leitplanken auf privatem Grund oder auf dem Betriebsgelände (zum Beispiel zum Schutz einer Gebäudewand oder zum Schutz von Fußgängern) errichten, gibt es keine gesetzlichen Vorgaben.

Die kennzeichnungspflichtigen Bauteile eines Leitplankensystems müssen nach den Regularien der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauprodukteverordnung) diese Pflichtkennzeichnungen aufweisen: Hersteller-Stanz-Zeichen zur Identifikation des Herstellers, die Prüfzeitraumkennzeichnung zum Sicherstellen, dass dieses Bauteil auf Eignung geprüft wurde und schlussendlich die Coil-Nummer des verwendeten Stahls um die Stahlgüte sicherzustellen. Damit haben Sie die Gerissenheit, dass jedes Bauteil in seiner Herkunft und Qualität dauerhaft bestimmt werden kann.

Eine Leitplanke ist ein passives Fahrzeug-Rückhaltesystem. Im Geltungsbereich der StVO gibt es dafür die Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (kurz: das technische Regelwerk „RPS“).
Diese Richtlinien stellen Grundanforderungen an das Leitplankensystem (Einhaltung der DIN 1317 und der TL-SP = Technische Lieferbedingungen für Stahlschutzplanken).
Nicht immer können die Vorschriften der RPS aus bautechnischen Gründen eingehalten werden. Dann gilt gemäß der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und der Arbeitsausschuss „Schutzeinrichtungen“ (Bund / Länder): Wie ist unter gegebenen lokalen Umständen der bestmögliche Schutz erzielbar?
Die RPS gilt nicht für Leitplanken-Systeme außerhalb des Geltungsbereiches der StVO, zum Beispiel auf dem Betriebsgelände. Diese Schutzplanken unterliegen keinen Richtlinien.

Die StVO-Konformität bezieht sich auf das ganze Schutzplankensystem. Bei unseren Komplett- und Erweiterungssets weisen wir mit der Norm EN 1317-5 unter den technischen Details darauf hin, ob der Bausatz für den Einsatz im öffentlichen Bereich durch den TÜV geprüft wurde. Es gibt hier zwei Arten, die die StVO zulässt: Das Einrammen oder das Aufdübeln der Leitplanken-Pfosten. Letzteres ist im öffentlichen Bereich nur auf einem Bauwerk zulässig, also dort, wo ein Einrammen technisch nicht möglich ist. Um es vorab zu sagen: Das Einbetonieren von Leitplankenpfosten in dem Boden ist im StVO-Bereich nicht zulässig.

Ist „leider“ nicht so einfach. Zunächst muss der Bodentyp (Bodenklasse) bestimmt werden. Handelt es sich um lehmigen Untergrund? Ist es ein felsiger Untergrund? Nach der Art des Bodens richtet es sich, wie tief Sie die Leitplanken-Pfosten mit einer Ramme in den Boden einrammen müssen. Wenn Sie das Thema näher interessiert, schreiben Sie uns kurz über unser Kontaktformular.

Hier kommt es auch darauf an, mit welcher Art von Dübeln Sie den Pfosten im Boden verankern. Wir bieten sogenannte Verbundklebeanker an, die den Anforderungen der Technischen Leitlinien für Stahlschutzplanken entsprechen.
Es geht zudem um die Beschaffenheit des Leitplankenpfostens, der aufgedübelt werden soll. Ein Pfosten zum Aufdübeln benötigt eine Sollbruchstelle. Stellen Sie sich vor, ein Auto fährt mit unbegrenzter Geschwindigkeit auf ein Leitplankensystem. Würde das System nicht in irgendeiner Weise ab einer bestimmten Krafteinwirkung nachgeben, käme das dem Aufprall auf einer Betonwand gleich.

Die Sollbruchstelle wird in der Praxis dadurch erreicht, dass der Pfosten mit der Bodenplatte nicht verschweißt, sondern verschraubt wird. Dies alleine reicht jedoch noch nicht. 2 der 4 Befestigungsmuttern an der Verbindungsstelle sind nicht aus Stahl, sondern aus Kunststoff. Dadurch kann der Pfosten bei starker Krafteinwirkung unten an der Bodenplatte umknicken. Schauen Sie sich einfach mal unsere Sigma-100-Pfosten zum Aufdübeln als Zoom-Bild an. Dann erkennen Sie die weißen Kunststoffmuttern.

Wenn Sie Ihr Schutzplankensystem (Systemstrecke) im öffentlichen Bereich einsetzen möchten, sollten Sie nur zertifizierte Systeme verwenden. Diese weisen die gesetzlich geforderten Auflagen an ein Fahrzeugrückhaltesystem im Sinne der EN 1317-5 auf. Was bedeutet das genau? Diese Systeme haben eine durch ein akkreditiertes Prüfinstitut nachgewiesene Leistungsbeständigkeit, der Hersteller stellt eine Leistungserklärung (vergleichbar mit einer Konformitätserklärung) aus und die Bauteile haben die gesetzlich vorgeschriebene CE-Kennzeichnung. Im öffentlichen Bereich werden Posten zum Einrammen in Kombination mit 1-holmigen Planken verwendet. In unserem Sortiment weisen wir durch den Hinweis EN 1317-5 bei den Komplett- und Erweiterungsbausätzen unter den technischen Details / Norm darauf hin.

Wenn Sie sich nicht festlegen wollen (Privatgelände, StVO-Bereich, Firmengelände) und sich rechtlich keine Gedanken machen wollen (geht das jetzt, ist das erlaubt) und auch zukünftig ohne Probleme an Ersatzteile herankommen wollen, dann…

Bei Systemstrecken (Komplett-Sets / Erweiterungssets)

… wählen Sie Produkte nach RAL RG 620 Standard mit StVO- und EN 1317-5-Konformität.

Bei Einzelkomponenten

… wählen Sie Produkte nach RAL RG 620 Standard mit StVO- und TL-SP-99-Konformität.

Diese Hinweise finden Sie hier im Shop bei jedem Produkt!

Tipp

Achten Sie bitte darauf, ob Sie auf Ihrem Betriebsgelände Hinweise haben wie „Hier gilt die StVO“. Dann gilt dies selbstverständlich auch für Ihr Leitplankensystem.